Wespen & Co.
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- Erstellt: Montag, 30. Juni 2014 08:00
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In den Sommermonaten wird bei der Feuerwehr immer wieder bei Problemen mit Wespennestern nachgefragt. An dieser Stelle erhalten Sie daher einige allgemeine Informationen für den Umgang mit Wespen und Hornissen.
Grundlegende Informationen zu Wespen finden Sie hier: Wespen (Wikipedia)
Beseitigung von Wespennestern
Ein kurzer Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz :
§ 20d BNatSchG:
"Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten."
Das Gesetz verbietet darüber hinaus, Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Erscheinungsform, Nist-, Brut-, Wohn-, und Zufluchtsstätten oder Nester zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören."
Erklärung des Zitates: Grundsätzlich gelten Bienen, Hummeln, Hornissen und auch einige Wespenarten als besonders geschützte Arten, zum Teil stehen sie sogar schon auf der Roten Liste. Die meisten Wespen fallen unter den Schutz des Gesetzes.
In aller Regel werden sich die Wespen vom Menschen fernhalten, außer es wird ihr Lebens- und Wohnraum bedroht, wodurch sie zu Abwehrmaßnahmen gereizt werden.
Nur wenn aufgrund der Lage eines Wespennestes eine unmittelbare Gefahr für den Menschen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht (Wespennest in unmittelbarer Nähe des Wohnraumes, Allergien gegen Wespenstiche, o. ä.), dann ist ein Umsetzen der Tiere erlaubt.
Die Feuerwehr setzt grundsätzlich keine Nester der Wespen um oder beseitigt diese, es sei den es besteht eine aktute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Auch in diesen Fällen wir meist ein Imker um Unterstützung gebeten.
Bei weiteren Fragen oder benötigter Hilfe:
Untere Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf unter der Telefonnummer: 02581 / 53 - 6130 oder 02581 / 53 - 6120
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